Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

Individuelle Kosten für individuelle Lösungen.

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung hängen im Wesentlichen mit dem Umfang der Behandlung zusammen. Je komplexer die Behandlung, desto speziellere Geräte werden benötigt was den Anstieg der Kosten zur Folge hat.
Weiterhin sind die Kosten von der Art der Versicherung abhängig.

Bei gesetzlich versicherten Patienten kommt es einerseits auf den Entwicklungszustand des Gebisses (frühes, spätes Wechselgebiss oder bleibendes Gebiss) und andererseits auf die sogenannte Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) an. I.d.R. werden Fehlstellungen ab einer KIG Stufe 3 von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wird der Behandlungsplan von der Kasse genehmigt, besteht für den Patienten die Möglichkeit, die Behandlung ohne Zuzahlung durchzuführen. Allerdings ist eine reine Kassenbehandlung ohne Zuzahlung auf das nötigste beschränkt (ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig), sodass deutlich effizientere und moderne Behandlungsmethoden keine Berücksichtigung finden.
Grob kann eine Behandlung in eine  frühe Behandlung, Frühbehandlung, Hauptbehandlung und Erwachsenenbehandlung aufgeteilt werden.

Frühe Behandlung
Die frühe Behandlung kann bei schwerwiegenden Anomalien wie Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte, ausgeprägtes Unterkieferwachstum beantragt werden. Die Behandlungszeit ist nicht begrenzt und kann insbesondere bei Spaltpatienten von ganz klein bis zum 18. Lebensjahr durchgeführt werden.

Frühbehandlung
Die kieferorthopädische Frühbehandlung sieht eine Behandlung vor der späten Wechselgebissphase vor. Im Normalfall kann eine Behandlung ab 6 Jahren, in besonderen Fällen ab 4 Jahren begonnen werden. Die Frühbehandlung ist auf eine Behandlungszeit von 6 Quartalen, sprich 1,5 Jahren beschränkt. Die Behandlung erfolgt überwiegend mit losen (herausnehmbaren) Zahnspangen. Ganz selten kommt eine festsitzende Zahnspange (Brackets) zum Einsatz. In dieser Behandlungsphase liegt der Schwerpunkt auf das Einstellen einer optimalen Voraussetzung für die späte Wechselgebissphase, in welcher die bleibenden Seiten- (kleine und große Backenzähne) und Eckzähne durchbrechen. Das Geradestellen der Zähne steht nicht im Vordergrund, kann aber im Sinne von ‚Form folgt Funktion‘ in nicht wenigen Fällen eingestellt werden.

Hauptbehandlung
Diese ist den meisten bekannt, in der mit einer festsitzenden Apparatur (Brackets und Bogen) behandelt wird. Auch wenn dabei auf die Einstellung der optimalen Funktion und Okklusion der größte Wert gelegt wird, wird der ästhetische Aspekt nicht außer Acht gelassen.

Erwachsenenbehandlung
Bei Erwachsenen besteht eine sehr strenge Indikationsstellung, die mit einer kieferorthopäsich-kieferchirurgischen Kombinationstherapie in Verbindung stehen. Dabei muss das Risiko-Nutzen-Verhältnis individuell bestimmt und beurteilt werden, denn die Operation (Dysgnathiechirurgie oder Umstellungsosteotomie) ist kein kleiner Eingriff.

Bei privat versicherten Patienten besteht i.d.R. keine große Beschränkung für eine kieferorthopädische Behandlung. Jedoch sind einige GOZ Positionen sehr unbeliebt bei den PKVen, sodass diese häufig zu einer Ablehnung der Kostenübernahme kommt. In diesem Fall werden wir Sie bei der Kommunikation mit der Krankenkasse unterstützen und entsprechende Begründungsschreiben anfertigen. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass wir eine Kostenübernahme nicht garantieren und in solchen Fällen Kosten auf den Patienten anfallen können.

Egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: wir schreiben Transparenz und Aufklärung ganz groß und klären Sie ausführlich über Ihre Behandlung und Kosten auf, sodass Sie die für Sie beste Entscheidung treffen können.